Direkte Antwort: Für den Wechsel der Grundversicherung per 1. Januar muss die Kündigung grundsätzlich spätestens am 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen. Für Zusatz- und andere Privatversicherungen gelten Vertrag, AVB und VVG; eine pauschale Frist wäre irreführend.
Vertragstyp zuerst bestimmen
| Vertrag | Orientierung | Was prüfen? |
|---|---|---|
| Obligatorische Grundversicherung | Wechsel per 1. Januar: Eingang grundsätzlich bis 30. November | BAG-Regeln, Schuldenfreiheit, Bestätigung der neuen Kasse |
| Grundversicherung, unterjähriger Sonderfall | Standardmodell mit ordentlicher Franchise: Wechsel per Ende Juni kann möglich sein; Eingang bis 31. März | alle gesetzlichen Voraussetzungen |
| Krankenzusatzversicherung | Vertrag/AVB; nach VVG grundsätzlich Kündigungsrecht nach drei Jahren mit drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres | Versicherungsjahr, Mindestdauer, Aufnahme beim neuen Versicherer |
| Andere Privatversicherung | Police, AVB und VVG | ordentliche und mögliche ausserordentliche Rechte |
Schritt für Schritt
- Police und AVB öffnen und den Vertragstyp bestimmen.
- Versicherungsjahr, Vertragsende und vereinbarte Frist notieren.
- Prüfen, ob eine gesetzliche Sonderregel oder ein ausserordentlicher Grund relevant ist.
- Rückwärts vom Eingangstermin planen; nicht nur auf den Poststempel vertrauen.
- Nachweis und Bestätigung zusammen mit der Police aufbewahren.
Beispiel
Soll eine Grundversicherung per 1. Januar gewechselt werden, muss die Kündigung grundsätzlich bis 30. November bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Das BAG empfiehlt wegen möglicher Verzögerungen eine frühere, nachweisbare Zustellung. Eine Krankenzusatzversicherung darf nicht automatisch nach derselben Regel gekündigt werden.
Keine Rechtsberatung: Individuelle Vereinbarungen, Lebensversicherungen, Schadenfälle oder Vertragsänderungen können besondere Regeln auslösen. Bei Zusatzversicherungen sollte eine bestehende Deckung nicht gekündigt werden, bevor die gewünschte neue Aufnahme bestätigt ist.
Mit der Versicherungsinventar-Vorlage lassen sich die Vertragsangaben zusammentragen. Die Funktionsseite Versicherungen verwalten zeigt die dauerhafte Ablage mit Erinnerungen.
Offizielle Quellen
Fristen zuerst vollständig inventarisieren
Die kostenlose CSV-Vorlage enthält Laufzeit, Kündigungsfrist und Dokumentstatus.
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