Fristen Schweiz

Welche Kündigungsfrist gilt für meine Versicherung?

Es gibt keine einzige Kündigungsfrist für alle Schweizer Versicherungen. Zuerst muss klar sein, ob es um die obligatorische Grundversicherung, eine Krankenzusatzversicherung oder einen anderen privaten Versicherungsvertrag geht; danach sind Police, AVB und Versicherungsjahr zu prüfen.

Direkte Antwort: Für den Wechsel der Grundversicherung per 1. Januar muss die Kündigung grundsätzlich spätestens am 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen. Für Zusatz- und andere Privatversicherungen gelten Vertrag, AVB und VVG; eine pauschale Frist wäre irreführend.

Vertragstyp zuerst bestimmen

VertragOrientierungWas prüfen?
Obligatorische GrundversicherungWechsel per 1. Januar: Eingang grundsätzlich bis 30. NovemberBAG-Regeln, Schuldenfreiheit, Bestätigung der neuen Kasse
Grundversicherung, unterjähriger SonderfallStandardmodell mit ordentlicher Franchise: Wechsel per Ende Juni kann möglich sein; Eingang bis 31. Märzalle gesetzlichen Voraussetzungen
KrankenzusatzversicherungVertrag/AVB; nach VVG grundsätzlich Kündigungsrecht nach drei Jahren mit drei Monaten zum Ende des VersicherungsjahresVersicherungsjahr, Mindestdauer, Aufnahme beim neuen Versicherer
Andere PrivatversicherungPolice, AVB und VVGordentliche und mögliche ausserordentliche Rechte

Schritt für Schritt

  1. Police und AVB öffnen und den Vertragstyp bestimmen.
  2. Versicherungsjahr, Vertragsende und vereinbarte Frist notieren.
  3. Prüfen, ob eine gesetzliche Sonderregel oder ein ausserordentlicher Grund relevant ist.
  4. Rückwärts vom Eingangstermin planen; nicht nur auf den Poststempel vertrauen.
  5. Nachweis und Bestätigung zusammen mit der Police aufbewahren.

Beispiel

Soll eine Grundversicherung per 1. Januar gewechselt werden, muss die Kündigung grundsätzlich bis 30. November bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Das BAG empfiehlt wegen möglicher Verzögerungen eine frühere, nachweisbare Zustellung. Eine Krankenzusatzversicherung darf nicht automatisch nach derselben Regel gekündigt werden.
Keine Rechtsberatung: Individuelle Vereinbarungen, Lebensversicherungen, Schadenfälle oder Vertragsänderungen können besondere Regeln auslösen. Bei Zusatzversicherungen sollte eine bestehende Deckung nicht gekündigt werden, bevor die gewünschte neue Aufnahme bestätigt ist.

Mit der Versicherungsinventar-Vorlage lassen sich die Vertragsangaben zusammentragen. Die Funktionsseite Versicherungen verwalten zeigt die dauerhafte Ablage mit Erinnerungen.

Fristen zuerst vollständig inventarisieren

Die kostenlose CSV-Vorlage enthält Laufzeit, Kündigungsfrist und Dokumentstatus.

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